Eheschliessung auf den Philippinen (III)

Klaus
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November 4, 2007 by Klaus  
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Auf den Philippinen sind bei entsprechender Ermaechtigung (das ist oft das Problem) Geistlicher aller Konfessionen, Amtsinhaber des Gerichtswesen innerhalb ihres Amtsbezirkes oder Buergermeister innerhalb ihres Amtsbezirkes. Bitte klaeren Sie im Hinblick auf die Rechtsgueltigkeit der Eheschliessung ab, ob die fuer die Trauung vorgesehene Person ueber die notwendige Ermaechtigung verfuegt. Wir haben Anfang des Jahres einen Fall gehabt, wo “ein Pastor” zwar eine Trauung vollfuehrte, aber nicht ueber die Ermaechtigung verfuegte.

Haben Sie bereits an einem anderen Ort auf den Philippinen zivilrechtlich die Ehe geschlossen und moechten auf den Philippinen nur den kirchlichen Segen erhalten, muessen Sie den Geistlichen ausdruecklich darauf hinweisen, da sonst die Dokumente fuer die zivilrechtliche Eheschliessung verlang werden.

Voraussetzung fuer eine gueltige Eheschliessung nach philippinischem Recht ist eine “Marriage License” (Heiratslizenz), die mindestens zehn Tage vor dem Heiratstermin beim philippinischen Standesbeamten zu beantragen ist, meist am Trauungsort (Wohnsitz des/der philippinischen Verlobten). Eine Heiratslizenz ist 120 Tage gueltig. Eine ohne “Marriage License” geschlossene Ehe ist ungueltig.

Was deutsche Staatsangehoerige fuer die Erteilung einer Marriage License vorliegen muessen, erfahren Sie im Teil IV Eheschliessung auf den Philippinen”.

(Fortsetzung folgt)

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