Eheschliessung auf den Philippinen (VII)

Klaus
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November 23, 2007 by Klaus  
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Wenn nun also wirklich alle Dokumente komplett vorliegen, koennen Sie auf den Philippinen heiraten. Bei der Eheschliessung sollten mindestens zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Verlobten sollten/muessen ueber ausreichende Englischkenntnisse verfuegen (Dolmetscher!). Nach der Hochzeit wird dringend empfohlen, neben dem Heiratsurkunden-Original mehrere beglaubigte Ausfertigungen durch das oertliche zustaendige Standesamt anfertigen zu lassen.

Fruehstens nach 30 Tagen (momentan dauert es bis 4-6 Monate) sollte man auch die Eintragung beim Hauptstandesamt der Philippinen (NSO, National Statistic Office) erhalten haben. Es ist unbedingt anzuraten, sich dann vom NSO eine oder mehrere beglaubigte Abschriften auf farbigem Sicherheitspapier (security paper) zu beschaffen.

NSO-Zweigstellen gibt es auch in groesseren Staedten wie Cebu City oder Davao City. Die Hauptstelle ist erreichbar unter

National Statistic Office (NSO), Civil Registry Division. Vibal Building. EDSA cor Times Streets, West Triangle, 1104 Quezon City, Metro Manila, Email: e-census.info@mail.census.gov.ph sowie als auch HelplinePlus: 0063 - 2 - 737-1111 bzw. http://www.e-Census.gov.ph. (Angaben Stand November 2007).

Im naechsten Teil erfahren Sie mehr zum ehelichen Gueterrecht auf den Philippinen.

(Fortsetzung folgt!)

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