Eheschliessung auf den Philippinen (VIII)
Sie haben gluecklich und legal eine Ehe auf den Philippinen geschlossen? Herzlichen Glueckwunsch! Dies sind einige Hinweise betreffend des ehelichen Gueterrechts auf den Philippinen.
Nach deutschem Recht (Art. 14, 15 EGBGB, das ist das Einfuehrungsgesetz zum Buergerlichen Gesetzbuch) findet bei unterschiedlicher Staatsangehoerigkeit der Ehepartner zuerst das Eherecht am jeweiligen Aufenthaltsort der Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat Anwendung. Nach Art. 80 Family Code (also nach philippinischem Recht) wird philippinisches Ehegueterrecht fuer Besitz auf den Philippinen angewendet. Ausnahme: Es besteht ein Ehevertrag, in dem andere Bestimmungen getroffen wurden bzw. BEIDE Ehegatten Auslaender sind. Bei ehelichem Wohnsitz auf den Philippinen wuerde also nach beiden Heimratrechten fuer das auf den Philippinen belegene Vermoegen philippinisches Recht gelten, welches sich z.B. bei einer Scheidung (!) auswirken koennte.
Gesetzlicher Gueterstand ist im philippinschen Recht die Guetergemeinschaft, also die Vermoegensbestandteile beider Ehegatten werden gemeinsames Eigentum (”absolute community”). Nach philippinischem Recht muss ein anderer Gueterstand also VOR einer Eheschliessung vereinbart werden, was auch nach deutschem Recht moeglich ist.
Kann man dies auf den Philippinen (mit Hilfe der Deutschen Botschaft in Manila) in die Wege leiten. Ja. Mehr dazu im naechsten Teil.
(Fortsetzung folgt!)



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