Eheschliessung auf den Philippinen (IX)
Wird ein anderer Gueterstand gewuenscht, ist es am besten, sich fuer den deutschen Rechtsbereich durch einen erfahrenen Notar, fuer den philippinischen Rechtsbereich durch einen sehr guten Rechtsanwalt beraten zu lassen und vor der Eheschliessung auf den Philippinen einen Ehevertrag abzuschliessen. Dieser Ehevertrag kann von der Deutschen Botschaft in Manila beurkundet werden. Es sind aber mehrere Wochen Vorlaufzeit einzuplanen. Sie sollten auch praezise Ihre Gruende angeben. Nach Auskunft der Deutschen Botschaft in Manila erkennen philippinische Behoerden dies an, wenn eine englische (und zusaetzlich eine philippinische) Uebersetzung beigefuegt sind.
Juristisch formuliert: der Ehevertrag ist gemaess Art 77 des philippinischen Familiengestzbuches nur wirksam, wenn er bei den zustaendigen Behoerden registriert wurde. Aus diesem Grund ist VOR der Eheschliessung eine Ausfertigung des Ehevertrages mit Uebersetzung bei dem philippinischen Standesamt einzureichen. Nach erfolgter Trauung zusammen mit der Bescheinigung ueber die Eheschliessung zur weiteren Eintragung beim Standesamt vorlegen. Der Abschluss dieses Ehevertrages muss auch in der Heiratsurkunde vermerkt sein. Gleiches gilt fuer die Eintragung im “register of property” (entspricht dem deutschen Grundbuch), damit der Ehevertrag auch auf einem entsprechenden Landtitel vermerkt werden kann. Das “register of property” wird entweder beim hiesigen Amtsgericht oder direkt beim Standesamt gefuehrt. Bitte rechtzeitig genug informieren!



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